Lebenslagen: Bürgerserviceportal Löwenstein

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Löwenstein
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Löwenstein
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Löwenstein Panorama
Lebenslagen

Hauskauf und Kauf von Wohnungseigentum

Wenn Sie von keinem Vermieter abhängig sein möchten und über genügend Geldmittel verfügen, kann ein Hauskauf oder der Kauf von Wohnungseigentum für Sie interessant sein. Rechtlich gesehen ist der Hauskauf der Kauf eines Grundstücks, das mit einem Haus bebaut ist, sodass das Haus wesentlicher Bestandteil des Grundstücks ist (Grundstückskauf). Der Grundstückskauf und der Kauf von Wohnungseigentum kann auch als Kapitalanlage genutzt werden. Beachten Sie, dass Sie mit dem Kauf von Wohnungseigentum auch gewisse Pflichten eingehen.

Quellen für Grundstücks- und Wohnungsangebote

Eigentumswohnungen oder Grundstücke werden oft in Zeitungen und im Internet ausgeschrieben. Informieren Sie sich auch direkt bei den Bauträgern, welche Projekte in nächster Zeit fertiggestellt werden oder wo es noch freie Wohneinheiten gibt.

Wenn Sie nicht viel Zeit für eine Suche aufwenden können oder möchten, können Sie sich auch an ein Maklerbüro oder die Immobilienabteilung einer Bank/Sparkasse wenden, die Ihnen für Sie passende Angebote zukommen lassen.

Achtung: Makler verlangen für die Vermittlung von Grundstücken und Wohnungseigentum eine Provision. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei dem von Ihnen angesprochenen Makler.

Daneben ist es oft hilfreich, Ihren Suchwunsch so vielen Leuten wie möglich mitzuteilen. Vielleicht weiß jemand in Ihrem Bekannten- oder Verwandtenkreis von Grundstücken oder Wohnungen, die verkauft werden.

Kaufvertrag

Für den Kaufvertrag gilt, dass er notariell beurkundet werden muss. Die Unterstützung eines Notars oder einer Notarin ist daher unumgänglich.

Um Eigentümer eines Grundstücks oder einer Wohnung zu werden, müssen Sie in das Grundbuch eingetragen werden. Für den Kauf müssen Sie Grunderwerbsteuer bezahlen. Iim Übrigen werden jährlich Grundsteuern fällig.

Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogramme

Wenn Sie einen Grundstückskauf oder den Kauf von Wohnungseigentum erwägen, sollten Sie genau berechnen, welche Kosten auf Sie zukommen. Neben dem Kaufpreis fallen noch weitere Ausgaben wie etwa Notarkosten oder Gebühren für die Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch an.

Finanzieren können Sie Ihren Kauf unter anderem auch mithilfe von Förderprogrammen, wenn Sie deren Anforderungen erfüllen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium und das Wirtschaftsministerium haben ihn am 18.11.2019 freigegeben.